Ölabscheider

Waschplatz und Abfüllfläche abdichten: Fugen- und Flächensanierung

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Auf Waschplätzen, Abfüll- und Lagerflächen gelangen Öl, Kraftstoffe und Reinigungsmittel auf den Boden. Ist die Fläche rissig oder sind die Fugen offen, versickern diese Stoffe im Untergrund, bevor sie den Ölabscheider erreichen. Wir zeigen, welche Flächen betroffen sind, was die AwSV verlangt, wie eine Fugen- und Flächensanierung typischerweise abläuft und warum dichte Fläche und Ölabscheider zusammengehören.

AwSV

verlangt dichte, beständige Flächen beim Abfüllen, Umschlagen und Lagern wassergefährdender Stoffe

TRwS 786

Technische Regel für die Ausführung von Dichtflächen

4 Schritte

Bestandsaufnahme, Riss- und Fugenabdichtung, Beschichtung, Dokumentation

nach Angebot

Kosten je nach Fläche, Schadensbild und Abdichtungssystem

Welche Flächen dicht sein müssen

Überall dort, wo Öl, Kraftstoffe oder andere wassergefährdende Stoffe auf den Boden gelangen können, muss die befestigte Fläche dicht sein. Sie hält die Stoffe zurück und leitet sie gemeinsam mit Wasch- und Niederschlagswasser zu Rinnen, Bodenabläufen und dem Ölabscheider. Typisch sind diese Flächen:

FlächeWas dort passiertMaßgebliche Vorgaben
WaschplatzPkw, Lkw, Busse, Maschinen und Teile werden gewaschen. Das Waschwasser enthält Öl, Kraftstoffreste und Reinigungsmittel.Abwasserrecht und Entwässerungssatzung der Gemeinde; wird dort auch betankt, abgefüllt oder gelagert, zusätzlich die AwSV
AbfüllflächeTanks, Tankwagen und Behälter werden befüllt oder entleert, zum Beispiel mit Diesel, Heizöl oder AdBlue.AwSV
UmschlagflächeFässer, IBC und andere Behälter mit wassergefährdenden Stoffen werden be-, ent- oder umgeladen.AwSV
TankstelleFahrzeuge werden betankt, Tankwagen befüllen die Lagertanks. Das gilt für öffentliche Tankstellen ebenso wie für Betriebstankstellen.AwSV, TRwS 781
LagerflächeFässer, Kanister und IBC mit Öl, Kraftstoffen oder Chemikalien lagern im Freien oder in Hallen.AwSV, für Gefahrstoffe zusätzlich TRGS 510

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Stoff, Menge und Nutzung der Fläche ab. Verbindlich sind die Vorgaben der unteren Wasserbehörde und, bei prüfpflichtigen Anlagen, die Feststellungen im Prüfbericht des Sachverständigen. Mehr zur Lagerung wassergefährdender Stoffe lesen Sie auf den Seiten zu AdBlue-Tanks und zur Gefahrstofflagerung nach AwSV.

Warum Risse und Fugen dicht sein müssen: Anforderungen der AwSV

Die AwSV, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, soll verhindern, dass solche Stoffe in Boden und Grundwasser gelangen. Dafür stellt sie in § 17 Grundsatzanforderungen an jede Anlage:

  • Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht austreten.
  • Undichtheiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein.
  • Ausgetretene Stoffe müssen schnell erkannt, zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Die Anlage muss dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse ausreichend widerstandsfähig sein.

Auf Abfüll-, Umschlag- und Lagerflächen übernimmt häufig die befestigte Fläche selbst die Rückhaltung: Sie fängt Tropfverluste und Leckagen auf. Solche Rückhalteeinrichtungen müssen nach § 18 AwSV flüssigkeitsundurchlässig sein. Flüssigkeitsundurchlässig bedeutet: Die Fläche verliert ihre Dicht- und Tragfunktion nicht, solange die Stoffe auf sie einwirken. Wie Dichtflächen ausgeführt werden, beschreibt die Technische Regel TRwS 786.

Fugen und Risse sind die Schwachstellen

Eine Betonfläche ist nur so dicht wie ihre schwächste Stelle. Typische Schäden:

  • Fugen: Sie trennen die Betonfelder und gleichen Bewegungen durch Temperatur und Last aus. Ihre Dichtstoffe altern, verspröden, lösen sich von den Fugenflanken oder werden von Kraftstoffen und Reinigungsmitteln angegriffen.
  • Risse: Sie entstehen zum Beispiel durch Schwinden des Betons, Frost, Tausalz und Verkehrslast. Schon feine Risse können Flüssigkeiten in den Untergrund durchlassen.
  • Kanten und Anschlüsse: Ausbrüche an Fugenkanten und undichte Anschlüsse an Rinnen, Bodenabläufe, Schachtabdeckungen und Zapfsäuleninseln sind besonders beansprucht.

Prüfung und Mängel

Bei prüfpflichtigen Anlagen sehen sich AwSV-Sachverständige auch die Flächen an. Stellen sie offene Fugen oder Risse fest, steht das als Mangel im Prüfbericht, und der Betreiber muss den Mangel beseitigen lassen. Wie dringend das ist, hängt von der Einstufung des Mangels ab. Im Zweifel klären Sie das mit dem Sachverständigen oder der Behörde.

Wer darf die Fläche sanieren?

Je nach Anlage und Gefährdungsstufe sind Instandsetzungen nach AwSV fachbetriebspflichtig. Dann darf nur ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV die Fläche instand setzen. Für Dichtflächen kommen außerdem nur Fugendichtstoffe und Beschichtungen infrage, deren Eignung für die einwirkenden Stoffe nachgewiesen ist, in der Regel durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Typischer Ablauf einer Fugen- und Flächensanierung

Eine Sanierung läuft in vier Schritten ab. Umfang und Verfahren richten sich nach dem Zustand der Fläche und den Stoffen, die auf sie einwirken.

1. Bestandsaufnahme

Am Anfang steht eine gründliche Begehung der gereinigten Fläche. Dabei werden typischerweise:

  • alle Fugen und Risse in einem Plan erfasst, Rissbreiten gemessen und Schäden mit Fotos dokumentiert,
  • Ausbrüche an Fugenkanten, Abplatzungen, abgenutzte Beschichtungen und die Anschlüsse an Rinnen, Bodenabläufe und Schächte geprüft,
  • die einwirkenden Stoffe geklärt, zum Beispiel Diesel, Benzin, Heizöl, Hydrauliköl, AdBlue oder Reinigungsmittel,
  • vorhandene Unterlagen ausgewertet, etwa der letzte Prüfbericht des Sachverständigen oder Auflagen der Behörde,
  • das Gefälle kontrolliert: Wasser und ausgetretene Stoffe müssen zu den Abläufen fließen, nicht über den Rand der Fläche.

Daraus entsteht ein Sanierungskonzept: Welche Fugen werden erneuert, welche Risse verschlossen, braucht die Fläche eine Beschichtung, und mit welchen Systemen wird gearbeitet? Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot.

2. Riss- und Fugenabdichtung

Bei der Fugensanierung wird die alte Fugenmasse vollständig entfernt, die Fuge bei Bedarf nachgeschnitten und die Fugenflanken werden gereinigt. Ausgebrochene Kanten werden instand gesetzt. Nach dem Haftvermittler (Primer) und einer Hinterfüllung wird der neue Fugendichtstoff eingebracht. Dichtstoff und Primer müssen für die einwirkenden Stoffe geeignet sein.

Risse werden je nach Breite und Ursache unterschiedlich behandelt: Sie werden zum Beispiel verfüllt, verpresst oder mit einer rissüberbrückenden Beschichtung abgedeckt. Welches Verfahren passt, ergibt die Bestandsaufnahme.

3. Beschichtung

Ist die Oberfläche großflächig porös, abgenutzt oder von vielen feinen Rissen durchzogen, reicht das Abdichten einzelner Fugen und Risse nicht. Dann kann eine Beschichtung die Fläche wieder dicht machen. Der Untergrund wird dafür vorbereitet, meist durch Strahlen oder Fräsen, damit die Beschichtung fest haftet. Das Beschichtungssystem muss gegen die einwirkenden Stoffe beständig und für die Belastung durch Fahrzeuge geeignet sein. Anschlüsse an Rinnen, Abläufe und Schachtabdeckungen werden sorgfältig ausgebildet, das Gefälle zu den Abläufen bleibt erhalten.

Nicht jede Fläche braucht eine Beschichtung. Ist der Beton intakt, genügt oft die Sanierung von Fugen und Rissen.

4. Dokumentation

Zum Abschluss erhalten Sie eine Dokumentation der Arbeiten. Sie enthält typischerweise:

  • einen Plan der sanierten Fugen, Risse und beschichteten Bereiche,
  • Fotos vor und nach der Sanierung,
  • die eingesetzten Dichtstoffe und Beschichtungen mit ihren Eignungsnachweisen,
  • bei fachbetriebspflichtigen Arbeiten den Nachweis des Fachbetriebs nach § 62 AwSV.

Bewahren Sie die Dokumentation bei den Unterlagen der Anlage auf. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörde und Sachverständigem. Sehen Sie sich die Fläche auch danach im Betriebsalltag regelmäßig an, und lassen Sie neue Risse oder beschädigte Fugen früh beheben.

Dichte Fläche und Ölabscheider gehören zusammen

Fläche und Ölabscheider bilden ein System: Die dichte Fläche sammelt Waschwasser, Niederschlagswasser und ausgetretene Leichtflüssigkeiten und leitet sie über Gefälle, Rinnen und Bodenabläufe zum Abscheider. Dort werden Öl und Schlamm zurückgehalten, bevor das Wasser in die Kanalisation fließt. Der Abscheider kann aber nur reinigen, was ihn auch erreicht.

  • Undichte Fugen umgehen den Abscheider: Was durch Risse und offene Fugen versickert, gelangt ungereinigt in Boden und Grundwasser. Auch ein einwandfrei gewarteter Abscheider ändert daran nichts.
  • Die Fläche bestimmt die Größe des Abscheiders: Die Nenngröße eines Ölabscheiders richtet sich unter anderem nach dem Regenwasser der angeschlossenen Fläche. Wird die Fläche bei der Sanierung vergrößert, anders aufgeteilt oder anders entwässert, sollte die Bemessung überprüft werden. Wie das geht, lesen Sie unter Ölabscheider bemessen.
  • Abläufe während der Arbeiten schützen: Staub, Fräs- und Strahlgut sowie Reste von Dichtstoffen und Beschichtungen dürfen nicht in Rinnen und Abscheider gelangen. Abläufe werden deshalb abgedeckt. Ist doch Material eingetragen worden, sollte der Schlammfang kontrolliert und bei Bedarf entleert werden.
  • Termine bündeln: Manche Fachbetriebe übernehmen neben Wartung und Entleerung des Abscheiders auch die Sanierung von Flächen und Fugen. Steht ohnehin eine Wartung oder Generalinspektion an, lassen Sie die Fläche am besten gleich mit begutachten.

Am Waschplatz gilt das besonders, denn dort landet bei jeder Wäsche ölhaltiges Wasser auf der Fläche. Welcher Ölabscheider zu Ihrem Waschplatz passt und was er kostet, lesen Sie unter Ölabscheider für den Waschplatz. Wie Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion des Abscheiders ablaufen, erklärt die Seite zur Ölabscheider-Wartung.

Was kostet eine Fugen- und Flächensanierung?

Für die Sanierung von Flächen und Fugen nennen wir keine Richtpreise, denn die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. Diese Punkte bestimmen den Preis:

  • Größe der Fläche sowie Länge und Zustand der Fugen
  • Anzahl, Breite und Ursache der Risse
  • ob die Fläche eine Beschichtung braucht
  • welche Stoffe auf die Fläche einwirken und welche Systeme dafür geeignet sind
  • Zustand von Kanten, Rinnen und Anschlüssen an Abläufe und Schächte
  • Zugänglichkeit und ob der Betrieb während der Arbeiten weiterlaufen muss

Einen belastbaren Preis erhalten Sie nur mit einem Angebot, das auf einer Bestandsaufnahme Ihrer Fläche beruht. Halten Sie dafür den letzten Prüfbericht, Auflagen der Behörde und Fotos der Schäden bereit, falls vorhanden.

Fläche oder Fugen abdichten lassen?

Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage und nennen Sie uns Art und Nutzung Ihrer Fläche. Wir beraten Sie anbieterneutral zur Sanierung und zum passenden Vorgehen.

Häufige Fragen zur Fugen- und Flächensanierung

Muss ein Waschplatz eine dichte Fläche haben?

In der Regel ja. Das Waschwasser enthält Öl, Kraftstoffreste und Reinigungsmittel und darf nicht versickern. Es muss vollständig über den Ölabscheider in die Kanalisation abfließen. Die genauen Anforderungen legen die Entwässerungssatzung der Gemeinde und die zuständige Behörde fest.

Gilt die AwSV auch für meinen Waschplatz?

Die AwSV gilt für Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, etwa beim Abfüllen, Umschlagen oder Lagern. Ein Waschplatz, auf dem nur gewaschen wird, fällt in erster Linie unter Abwasserrecht und Entwässerungssatzung. Wird auf derselben Fläche auch betankt, abgefüllt oder gelagert, kommen die Anforderungen der AwSV hinzu. Im Zweifel gibt die untere Wasserbehörde Auskunft.

Wer darf Fugen und Flächen nach AwSV sanieren?

Je nach Anlage und Gefährdungsstufe sind Instandsetzungen nach AwSV fachbetriebspflichtig. Dann darf nur ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV die Arbeiten ausführen. Unabhängig davon sollten Sie einen Betrieb beauftragen, der Erfahrung mit Dichtflächen hat und nur Dichtstoffe und Beschichtungen mit Eignungsnachweis für die einwirkenden Stoffe verwendet.

Reicht es, neuen Dichtstoff auf die alten Fugen zu spritzen?

Nein. Neuer Dichtstoff auf alter, verschmutzter oder abgelöster Fugenmasse haftet nicht dauerhaft an den Fugenflanken. Bei einer fachgerechten Fugensanierung wird die alte Masse vollständig entfernt, die Flanken werden gereinigt und vorbehandelt. Erst dann folgt der neue Dichtstoff.

Wie oft muss die Fläche kontrolliert werden?

Ein festes Intervall nennen wir hier nicht, denn es hängt von Anlage, Gefährdungsstufe und den Vorgaben der Behörde ab. Bei prüfpflichtigen AwSV-Anlagen begutachtet der Sachverständige die Flächen bei der Anlagenprüfung mit. Sehen Sie sich die Fläche unabhängig davon im Betriebsalltag regelmäßig auf neue Risse, beschädigte Fugen und verstopfte Abläufe an.

Was kostet die Sanierung, und kann ich sie hier beauftragen?

Richtpreise nennen wir nicht, die Kosten hängen von Fläche, Schadensbild und Abdichtungssystem ab. Beauftragen können Sie die Sanierung über diese Website nicht. Über die Abscheider-Anfrage können Sie aber unverbindlich und kostenfrei anfragen. Wir beraten Sie anbieterneutral zu Ihrer Fläche.